Betretungsverbot für Kinder und Eltern in der Kindertagesbetreuung und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit beigefügtem Erlass hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) verfügt. Dieses Betretungsverbot gilt ab Montag, den 16.03.2020, bis Sonntag, den 19.04.2020.
Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Schlüsselpersonen gemäß Ziffer 2 des Erlasses ab Montag, den 16.03.2020, sichergestellt ist. Hierzu ist wie folgt zu verfahren:
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogische Einrichtungen öffnen ab Montag, den 16.03.2020, zunächst und bis auf Weiteres mit der regulären Personalbesetzung. Soweit an diesem Tag keine Betreuung vorgesehen war, gilt diese Regelung für den nächsten regulären Betreuungstag. Das MKFFI wird lageabhängig Fachempfehlungen für den weiteren Umgang herausgeben.
Aus Infektionsschutzgründen ist es zwingend erforderlich, die Kinder in den bisherigen Gruppen
bzw. Einrichtungen zu belassen und mit dem bisherigen Personal zu betreuen. Denn durch eine Neuzusammensetzung würden neue Kontaktnetze entstehen, die die Ausbreitung der Infektion noch weiter befeuern. Damit müssen auch Gruppen mit bspw. nur einem oder zwei Kindern aufrechterhalten werden.
Insgesamt werden im weiteren Verlauf die Zielstellungen miteinander zu verbinden sein, Sozialkontakte deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Betreuung der Kinder sicherzustellen.
Die im Erlass genannten Schlüsselpersonen dürfen Ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinsorgeberechtigt sind oder beide sorgeberechtigten (Pflege-)Elternteile Schlüsselpersonen sind. Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie
 Krankheitssymptome aufweisen,
 wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
 sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist
(tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html),
es sei denn, dass seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.
Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht.
Für Kindertagespflegestellen gilt konkretisierend:
Kindertagespflegestellen (Einzeltagespflege und Großtagespflege) halten Ihr Angebot dann aufrecht, wenn sie Kinder von alleinerziehenden Schlüsselpersonen oder Kinder, bei denen beide Eltern Schlüsselpersonen sind, betreuen. Dies kann zwischen der Tagespflegestelle und den Eltern auch über das laufende Wochen- ende eigenverantwortlich abgestimmt werden. Auch hier gilt die Regelung, dass eine Betreuung nur dann möglich ist, wenn die o.g. Infektionsschutzaspekte (Krankheitssymptome, Kontakte mit
infizierten Personen, Aufenthalt in Risikogebieten siehe oben) beachtet werden.
Für „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) gilt das Betretungsverbot umfassend. Hier werden keine
Notbetreuungen vorgehalten. Die Angebote können geschlossen werden.
Bis Mittwoch, den 18.03.2020, soll eine Bescheinigung vom Arbeitgeber beigebracht werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt.
Ein Muster wird schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden.
Wir werden parallel zur diesem Schreiben die ebenfalls beigefügte Information für die öffentliche Kommunikation herausgeben. Wir bitten Sie, an der Verbreitung dieser Information auch über die sozialen Medien mitzuwirken.
Die o.g. Fachempfehlungen für die Umsetzung der Betreuung von Kindern, deren Eltern Schlüsselpersonen sind, werden unter der Prämisse erarbeitet, größtmögliche Handlungssicherheit herzu- stellen und gleichzeitig größtmögliche Flexibilität für die örtliche Umsetzung zu ermöglichen. Wir werden diese so schnell wie möglich zur Verfügung stellen.
Die Gewährleistung der Kindertagesbetreuung für Schlüsselpersonen ist zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass ab Montag Eltern weiter in kritischer Infrastruktur arbeiten können. Die Aufrechterhaltung der Betreuung ermöglicht es den Eltern, dass ihr Kind in der gewohnten und vertrauten Einrichtung betreut wird. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Betreuung auch in Anspruch genommen wird und die kritische Infrastruktur weiter betrieben werden kann.